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   RG, 28.11.1923 - V 802/22   

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https://dejure.org/1923,150
RG, 28.11.1923 - V 802/22 (https://dejure.org/1923,150)
RG, Entscheidung vom 28.11.1923 - V 802/22 (https://dejure.org/1923,150)
RG, Entscheidung vom 28. November 1923 - V 802/22 (https://dejure.org/1923,150)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Erfordert § 313 BGB. auch die Beurkundung von bereits vor der Aufnahme der notariellen Urkunde erfüllten Gegenleistungen des Käufers? 2. Einrede der allgemeinen Arglist gegenüber der Berufung auf die Richtigkeit von Verträgen. Culpa in contrahendo. Kann sich derjenige ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundstücksverkauf; Unrichtig angegebener Kaufpreis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 107, 357
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BGH, 15.03.2024 - V ZR 115/22

    Schwarzgeldabrede bei Grundstückskauf: Kaufvertrag bleibt wirksam

    (2) Wird der Kaufpreis bei der Beurkundung eines Grundstückskaufvertrags in der Absicht, Steuern zu hinterziehen, niedriger angegeben als mündlich vereinbart (sog. Schwarzgeldabrede), ist der Vertrag nach der ständigen Rechtsprechung des Senats, die bereits auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts zurückgeht (vgl. RG, WarnRspr 1921, Nr. 89; RGZ 107, 357, 364; RG, JW 1935, 420; DR 1942, 40), in der Regel nicht nichtig.
  • BGH, 27.10.1967 - V ZR 153/64

    Kaufmannsehrenwort - § 313 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 311b Abs.

    Ferner wurde aber auch schon in der Rechtsprechung des Reichsgerichts der Einwand der Arglist zugelassen, wenn auf Seiten desjenigen, welcher der Geltendmachung der Formnichtigkeit entgegentritt, ein Irrtum über die rechtliche Notwendigkeit der Förmlichkeit vorgelegen hat und dieser Irrtum vom Geschäftsgegner schuldhaft, mindestens fahrlässig verursacht worden war (RGZ 107, 357, 360 ff; 117, 121, 124), wenn derjenige, der sich auf den.
  • BGH, 05.07.2002 - V ZR 229/01

    Wirksamkeit eines Grundstückskaufvertrages

    So verhält es sich bei fehlerhaften Angaben in einem Kaufvertrag über ein Grundstück nicht, sofern die Begründung der Verpflichtung zur Übertragung eines Grundstücks und die Verpflichtung zur Bezahlung des Kaufpreises ernstlich gewollt sind (Senatsurt. v. 8. November 1968, V ZR 60/65, WM 1969, 163, 164; v. 23. März 1979, V ZR 81/77, WM 1979, 692, 693; Senatsbeschl. v. 4. März 1993, V ZR 121/92, BGHR-BGB § 138 Steuerhinterziehung 1; RGZ 107, 357, 364).
  • BGH, 25.06.1969 - IV ZR 793/68

    Nichtigkeit eines Maklervertrags wegen Sittenwidrigkeit und Wuchers - Pflicht des

    Dabei ist bedeutsam, daß auch die vor der notariellen Beurkundung erbrachten Gegenleistungen mit zu beurkunden sind, wenn der Vertrag über die Veräußerung eines Grundstücks Wirkung haben soll (RGZ 107, 357; RG WarnRspr 1925 Nr. 163), und daß alle Abreden formbedürftig sind, die sachlich zum Angebot des einen Vertragsteils gehören, auch wenn eine dritte Person sich in die Vereinbarung eingeschoben hat (RG WarnRspr 1933 Nr. 162).
  • BGH, 17.12.1965 - V ZR 115/63

    Genehmigungsbedürftigkeit einer Wohnsiedlungsgenehmigung - Anwendbarkeit von

    Der Senat folgt deshalb der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts dahin, daß ein Grundstücksveräußerungsvertrag nicht um deswillen allein gegen die guten Sitten verstößt, weil in der notariellen Urkunde ein unrichtiger Kaufpreis zu dem Zweck angegeben ist, um dadurch Steuern zum Nachteil des Fiskus zu hinterziehen (RG DR 1942, 40; RGZ 107, 357, 364; RG WarnRspr 1921 Nr. 89; letztere Entscheidung mit eingehender Begründung).
  • BGH, 26.10.1955 - VI ZR 145/54

    Finanzierungsmandat eines Rechtsanwalts

    Ein solches Verlangen, das mit der eigenen von ihm zu vertretenden früheren Stellungnahme zur Voraussetzung einer Honorierung schlechthin unvereinbar ist, stellt sich als eine gemäß § 242 BGB unzulässige Rechtsausübung umso mehr dar, als sich der Beklagte nach den Feststellungen des Berufungsgerichts auf eine Honorarregelung, wie sie jetzt verlangt wird, keinesfalls eingelassen hätte (vgl. die Rechtsprechung zu verwandten Fallgestaltungen: RGZ 107, 357 [362]; 152, 147 [150]; RG HRR 1934, 1350).
  • BGH, 18.02.1955 - V ZR 108/53

    Kleinsiedlung. Formmangel

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  • BGH, 09.05.1956 - V ZR 95/55

    Ablauf der Nachfrist nach § 326 BGB

    Dieser Gesichtspunkt hatte zwar bei Erlaß der Entscheidung vom 14. Juli 1923 (RGZ 107, 345 [348/9]) angesichts der damaligen Rechtsprechung des Reichsgerichts zur Frage des Scheiterns der Berufung auf den Formmangel an der Einrede der allgemeinen Arglist geringere Bedeutung, hat nunmehr aber in Weiterentwicklung der späteren Auffassung das Reichsgericht (vgl. z.B. schon RGZ 107, 357, alsdann insbesondere RGZ 117, 121; 153, 59; 169, 65 [73]; 170, 203) immer größeres Gewicht erlangt (vgl. OGHZ 1, 217; BGHZ 12, 286 [303/304]; 16, 334 [336/337]).
  • LAG Baden-Württemberg, 22.05.1991 - 12 Sa 160/90

    Aufhebungsvertrag: Sittenwidrigkeit bei Rückdatierung

    Der Grund dafür ist der, daß in diesen Fällen nicht der Vertrag als solcher, sondern nur die Vereinbarung der Falschangabe des Kaufpreises etwas Anstößiges enthält (vergl.hierzu näher z.B. RG, Urt. v.28.11.1923 - V 802/22 RGZ 107, 357 [364]; BGH, Urt. v.9.6.1954 - II ZR 70/53 - = BGHZ 14, 26 [30/31]; BGH, Urt. v.17.12.1965 - V ZR 115/63 - = NJW 1966, 588; BGH, Urt. v. 8.11.1968 - V ZR 60/65 - = DNotZ 1969, 350).
  • BGH, 21.06.1961 - V ZR 194/59
    Später wurde dieser Einwand zugelassen, wenn auf Seiten dessen, welcher der Geltendmachung der Formnichtigkeit entgegentrat, ein Irrtum über die rechtliche Notwendigkeit der Förmlichkeit vorgelegen hat und dieser Irrtum vom Geschäftsgegner schuldhaft, mindestens fahrlässig verursacht worden war (RGZ 107, 357, 360 ff; 117, 121, 124).
  • BGH, 27.10.1969 - III ZR 135/66

    Sittenwidrigkeit eines zur Täuschung einer Behörde geschlossenen

  • BGH, 09.10.1970 - V ZR 191/67

    Auslegung eines Individualvertrags - Auslegung eines Vertrages als Gründung einer

  • BGH, 23.05.1960 - V ZR 63/59

    Streit um die Berechtigung zur Berufung auf die Formnichtigkeit eines

  • BGH, 28.03.1956 - IV ZR 257/55

    Rechtsmittel

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